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eBBR / MSA

Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) – früher: erweiterter Hauptschulabschluss
Die erweiterte Berufsbildungsreife kann nach der 10. Klasse erworben werden.
Ziel => Beginn einer Berufsausbildung

Mittlerer Schulabschluss (MSA) – früher: Realschulabschluss
Der MSA wurde in Berlin 2006 als zentrale Prüfung nach der 10. Klasse eingeführt.
Ziel => Beginn einer Berufsausbildung oder Übergang an die gymnasiale Oberstufe


Darf ich an den Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)/für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen OHNE die Berufsbildungsreife (BBR) bestanden zu haben?

Ja, sofern deine Eltern einen Antrag auf die „freiwillige Teilnahme am Schulabschluss in Klasse 10“ stellen und Du die Anforderungen erfüllt.
(Anforderungen: Nach dem 1. HJ 10 höchstens in vier aller Fächer schlechtere als ausreichende Leistungen, bei den leistungsdifferenzierten Fächern zählt die Bewertung auf G-Niveau)


Wann nehme ich an den Prüfungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR)/für den Mittleren Schulabschluss (MSA) teil?

Schüler*innen, die nach der 9. Klasse die Anforderungen für die Berufsbildungsreife (BBR) erfüllt haben, müssen an der gemeinsamen Prüfung für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) und den Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen. Wer die BBR nicht geschafft hat, kann unter bestimmten Bedingungen die Prüfung freiwillig ableisten, um einen der beiden Abschlüsse zu erreichen.


Wann erreiche ich die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) oder den Mittleren Schulabschluss (MSA)?

Sowohl im Jahrgangsteil als auch bei den Prüfungsnoten gelten für den MSA und die eBBR die gleichen Anforderungen an die Noten.
Für den MSA müssen die Schüler jedoch im letzten Jahrgang mindestens in 2 Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben.
Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die eBBR.


Welche Zeugnisnoten brauche ich für das Bestehen der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR)/für das Bestehen des Mittleren Schulabschlusses (MSA)?

Für den MSA müssen die Schüler im letzten Jahrgang mindestens in 2 Fächern Unterricht auf E-Niveau gehabt haben.
Die Jahrgangsnoten für beide Abschlüsse müssen grundsätzlich alle mindestens 4 sein (G-Niveau bei der eBBRE-Niveau beim MSA).
Eine 5 als Leistungsausfall ist aber zulässig. Bei zwei Noten 5 muss ein Ausgleich in zwei anderen Fächern durch jeweils mindestens einer 3 vorliegen. Ist davon eine 5 in einem der Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache), muss der Ausgleich auch aus einem Kernfach kommen. Eine 6 muss durch zweimal Note 2 ausgeglichen werden.
Nicht bestanden ist der Jahrgangsteil bei fehlendem Ausgleich, bei mehr als zwei Ausfällen, bei zweimal 5 in Kernfächern, bei zwei Noten 6 oder einer 6 im Kernfach.


Ich habe nicht bestanden, was nun?

Wenn Du den Jahrgangsteil nicht bestanden hast, kannst Du für diesen Teil eine Nachprüfung ablegen. Die Nachprüfung ist allerdings nur in einem Fach (außer Sport) möglich. Du musst in dieser eine Verbesserung deiner Leistungen um mindestens eine Note zeigen, um zu bestehen.
Solltest du in mehr als einem Fach die Bedingungen für den Schulabschluss verfehlt haben, wirst du nicht für eine Nachprüfung zugelassen.
Wenn Du hingegen im Prüfungsteil durchgefallen bist, kannst Du eine schriftliche Note durch eine zusätzliche mündliche Prüfung ausgleichen. Das Ergebnis dieser Prüfung würde dann im Verhältnis 2 (bereits durchgeführte Prüfung) zu 1 (zusätzliche mündliche Prüfung) gewertet werden.
Wenn Du mit dieser zusätzlichen Prüfung die 5 in einem Fach verbessern oder aus einer 4 eine 3 machen konntest, also einen Ausgleich geschaffen hast, gilt der Prüfungsteil des MSA ebenfalls als bestanden.


Wie muss der Mittlere Schulabschluss (MSA) aussehen, damit ich nach Klasse 10 die gymnasiale Oberstufe der Kopernikus-Oberschule besuchen kann?

Zunächst musst du den Prüfungsteil des MSA bestanden haben.

Auf dem Zeugnis:

Die Schüler*innen müssen mindestens in drei leistungsdifferenzierten Fächern Leistungen auf E-Niveau erbracht haben, zwei davon müssen Kernfächer (Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache) sein. In diesen Fächern muss mindestens die Note 3 auf E-Niveau erreicht worden sein. Der Notendurchschnitt aller Fächer muss auf E-Niveau mindestens 3,0 betragen und es darf höchstens einen Ausfall mit einer 5 geben. 


In welchen Fächern finden die eBBR-/MSA-Prüfungen statt?

Geprüft wird in den Fächern Deutsch, Mathematik und der 1. Fremdsprache. Hinzu kommt eine ergänzende mündliche Prüfung in der 1. Fremdsprache. Außerdem müssen die Schüler*innen eine Präsentationsprüfung in einem weiteren Fach ablegen.


Welche Noten muss ich für das Bestehen der eBBR-/MSA-Prüfungen erreichen?

Bei den Prüfungsnoten musst du mindestens eine 4 erreichen, um zu bestehen. Höchstens eine 5 kann durch mindestens eine 3 in einem anderen Prüfungsfach ausgeglichen werden.
Wer den Prüfungsteil nicht besteht, hat die Möglichkeit, mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung zu verbessern.
Welcher von beiden Abschlüssen erreicht wird, hängt davon ab, auf welcher Niveaustufe (E-Niveau oder G-Niveau) die jeweiligen Anforderungen erfüllt werden. Sind die Anforderungen sowohl im Jahrgangsteil als auch im Prüfungsteil auf E-Niveau erfüllt, ist der MSA bestanden, ansonsten die eBBR.

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